Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Montageleistungen und Wartungsleistungen. Darunter finden Verbraucher die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.
Einbauheld GmbH · Rheinstraße 43 · 56348 Kestert
verwaltung@einbauheld.de · www.einbauheld.de
Montage, Messgerätetechnik und Wartung · Stand 20. Oktober 2026
1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Einbauheld GmbH, Rheinstraße 43, 56348 Kestert, nachfolgend „Einbauheld“, mit ihren Auftraggebern über Montage, Installation, Austausch, Prüfung, Wartung und Ablesung von Mess- und Erfassungsgeräten, über vereinbarte Heizungswartungen, über Montagearbeiten an Telekommunikationsanschlüssen im Gebäude sowie über vorbereitende Objektbegehungen mit Bestandsaufnahme (Ist- und Soll-Aufnahme) vor einer Montage. Hierzu gehören insbesondere Rauchwarnmelder, Heizkostenverteiler, Wasserzähler und Wärmemengenzähler. Maßgeblich ist jeweils der vereinbarte Leistungsumfang.
1.2 Diese Bedingungen gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Besondere Regelungen, die ausschließlich für Unternehmer oder ausschließlich für Verbraucher gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Gegenüber Unternehmern gelten abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nur, soweit Einbauheld ihrer Geltung zustimmt. Gesetzliche Vorschriften zum Zusammentreffen widersprechender Geschäftsbedingungen bleiben unberührt. Die VOB/B wird durch diese AGB nicht einbezogen.
1.4 Diese AGB sind auf die in Ziffer 1.1 beschriebenen Leistungen ausgerichtet. Für Neubauten, erhebliche Umbaumaßnahmen im Sinne des Verbraucherbauvertragsrechts, eigenständige Planungsleistungen, die über vorbereitende Objektbegehungen mit Bestandsaufnahme nach Ziffer 1.1 hinausgehen, reine Warenlieferungen sowie eigenständige digitale Dienste sind gesonderte, auf die jeweilige Vertragsart abgestimmte Bedingungen erforderlich. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben auch dann anwendbar, wenn ein Vertrag abweichend bezeichnet wurde.
1.5 Die AGB gelten nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Spätere Änderungen der AGB ändern einen bereits geschlossenen Vertrag nicht ohne eine entsprechende Vereinbarung. Individuelle Abreden bleiben auch dann vorrangig, wenn sie nicht schriftlich getroffen wurden.
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Leistungsdarstellungen auf der Website sind eine Aufforderung zur Anfrage. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots zustande. Eine Auftragsbestätigung, die vom erteilten Auftrag abweicht, wird nicht allein durch Schweigen des Auftraggebers Vertragsinhalt.
2.2 Angebote gelten für die dort genannte Bindungsfrist. Ist keine Frist angegeben, richtet sich die Annahmefrist nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Kostenanschlag ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zu vergüten. Ob ein Kostenanschlag verbindlich ist, wird im Angebot ausgewiesen.
2.3 Beauftragt eine Hausverwaltung oder ein Messdienstleister Leistungen für einen Dritten, soll vor Vertragsschluss offengelegt werden, in wessen Namen gehandelt wird. Eine persönliche Zahlungspflicht von Mietern, Bewohnern oder Mitarbeitern entsteht nicht allein durch Terminabstimmung oder Bestätigung eines Einsatzes.
3 Inhalt und Qualität der Leistungen
3.1 Art, Anzahl, Einbauorte und technische Anforderungen der Geräte, Zuständigkeit für deren Bereitstellung sowie Nebenleistungen ergeben sich aus Angebot und Auftrag. Einbauheld führt die geschuldeten Arbeiten fachgerecht nach den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen und den für das konkrete Werk maßgeblichen anerkannten Regeln der Technik aus.
3.2 Heizkostenabrechnung, laufende Fernüberwachung, Notrufaufschaltung, wiederkehrende Prüfungen und die Überwachung von Austausch- oder Eichfristen sind nur Vertragsbestandteil, soweit ausdrücklich beauftragt. Prüf-, Hinweis- und Schutzpflichten aus dem übernommenen Auftrag bleiben unberührt.
3.3 Einbauheld darf geeignetes Fachpersonal und geeignete Nachunternehmer einsetzen, soweit nicht eine persönliche Leistung vereinbart wurde oder sich aus dem Auftrag etwas anderes ergibt. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung und die Haftung für Erfüllungsgehilfen bleiben bei Einbauheld. Datenschutzrechtliche Anforderungen an weitere Auftragsverarbeiter sind zusätzlich einzuhalten.
4 Zusatzleistungen und Änderungen
4.1 Zusätzliche Arbeiten werden vor ihrer Ausführung mit Leistungsumfang und Vergütung vereinbart. Einbauheld informiert über erkennbare Mehrkosten und Auswirkungen auf Termine. Schweigen auf ein Nachtragsangebot gilt nicht als Zustimmung.
4.2 Bei Bauverträgen bleiben gesetzliche Anordnungs- und Vergütungsrechte, insbesondere nach §§ 650b und 650c BGB, unberührt. Für unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr unmittelbar drohender Schäden gelten die gesetzlichen Voraussetzungen; eine allgemeine Ermächtigung zu kostenpflichtigen Zusatzarbeiten ist damit nicht verbunden.
5 Mitwirkung und Zugang
5.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die für den Auftrag benötigten, ihm verfügbaren Angaben bereit. Dazu gehören zutreffende Objekt- und Gerätedaten, Ansprechpartner, bekannte Besonderheiten der Anlage, relevante Bestandsunterlagen und bekannte Gefahrenstellen. Einbauheld bleibt für die fachgerechte Prüfung im Rahmen des übernommenen Auftrags verantwortlich.
5.2 Der Auftraggeber organisiert im Rahmen seiner rechtlichen Befugnisse den erforderlichen Zugang und informiert die betroffenen Nutzer rechtzeitig über abgestimmte Termine und notwendige Versorgungsunterbrechungen. Er wirkt daran mit, dass die erforderlichen Zutrittsberechtigungen rechtzeitig vorliegen. Diese AGB begründen kein Recht, Wohnungen gegen den Willen berechtigter Nutzer zu betreten. Eine Zustimmung zu diesen AGB ersetzt weder eine erforderliche Zutrittserlaubnis noch eine datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung betroffener Personen.
5.3 Arbeitsstellen müssen im zumutbaren Umfang zugänglich sein. Notwendige Freiräum-, Schutz- und Nebenarbeiten werden im Auftrag geklärt. Der Auftraggeber muss unbekannte Leitungsverläufe, verdeckte Mängel oder Schadstoffe nicht ohne Anlass eigenständig untersuchen lassen. Bekannte Besonderheiten sind mitzuteilen.
5.4 Einbauheld teilt erkennbare Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, vorhandene Anlagen oder bereitgestellte Geräte mit und stimmt das weitere Vorgehen ab. Arbeiten dürfen unterbrochen werden, soweit dies zum Schutz von Personen, Eigentum oder zur Vermeidung einer rechtswidrigen Ausführung erforderlich ist. Kostenfolgen richten sich nach Vereinbarung und Gesetz.
6 Geräte und Arbeitsnachweise
6.1 Stellt der Auftraggeber Geräte oder Material bereit, muss dieses für die vereinbarte Verwendung geeignet und rechtzeitig verfügbar sein. Einbauheld prüft erkennbare Ungeeignetheit im Rahmen der geschuldeten Fachleistung und weist auf Bedenken hin. Eine umfassende Prüfung verborgener Eigenschaften ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart oder nach den Umständen fachlich erforderlich ist.
6.2 Soweit beauftragt, dokumentiert Einbauheld Geräteart, Gerätenummer, Einbauort, Zählerstände, Datum, durchgeführte Arbeiten und festgestellte Besonderheiten. Personenbezogene Angaben und technische Fotografien werden nur auf einer einschlägigen Rechtsgrundlage und im erforderlichen Umfang verarbeitet. Nicht benötigte private Wohnungsdetails, Personen und Unterlagen werden nicht aufgenommen oder vor einer weiteren Verwendung unkenntlich gemacht.
6.3 Eine Unterschrift auf einem Arbeits- oder Besuchsnachweis hat nur die Bedeutung, die sich aus dem konkreten Inhalt der Erklärung ergibt. Sie bewirkt weder automatisch eine Abnahme noch einen Verzicht auf Mängelrechte. Die gesetzlichen Beweislastregeln werden durch diese AGB nicht verändert. Mitarbeiter, Mieter und Bewohner werden nicht allein durch diese AGB zur Vertretung des Auftraggebers ermächtigt.
6.4 Ausbau, Rückgabe und Entsorgung von Altgeräten erfolgen entsprechend dem Auftrag und den Eigentumsverhältnissen. Geräte fremder Eigentümer werden nicht ohne entsprechende Berechtigung entsorgt. Messwerte und Zuordnungen werden vor einer vereinbarten Entsorgung im erforderlichen Umfang gesichert.
7 Termine und Leistungsstörungen
7.1 Verbindliche Ausführungsfristen werden als solche vereinbart. Erkennbare Verzögerungen und ihre voraussichtliche Dauer teilt Einbauheld mit. Rechte bei Verzug, Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage richten sich nach dem Gesetz.
7.2 Nicht zu vertretende Hindernisse verlängern Leistungsfristen nur, soweit und solange dies nach den gesetzlichen Voraussetzungen gerechtfertigt ist. Allgemeine Lieferprobleme oder Personalengpässe befreien Einbauheld nicht automatisch von der Leistungspflicht. Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
8 Vergebliche Anfahrten und Wartezeiten
8.1 Kann ein abgestimmter Termin nicht eingehalten werden, soll die jeweils andere Partei unverzüglich informiert werden. Bei fehlendem Zugang, fehlendem Material oder Wartezeiten besteht keine automatische Zahlungspflicht. Einbauheld kann nur vereinbarte Vergütung oder gesetzlich begründete Entschädigungs- beziehungsweise Schadensersatzansprüche verlangen.
8.2 Einbauheld legt zusätzliche Forderungen und deren Berechnung nachvollziehbar dar. Schadensersatz setzt die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich eines erforderlichen Vertretenmüssens voraus. Bei Annahmeverzug infolge unterlassener notwendiger Mitwirkung kann sich ein verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB ergeben; dessen Berechnung berücksichtigt insbesondere Dauer des Verzugs, vereinbarte Vergütung, ersparte Aufwendungen und anderweitige Erwerbsmöglichkeiten. Dieselben Nachteile werden nicht doppelt berechnet. Eine pauschale Vertragsstrafe oder Stornogebühr wird nicht vereinbart.
9 Preise und Abrechnung
9.1 Maßgeblich sind die vereinbarten Fest-, Stück- oder Stundenpreise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und vorhersehbarer Preisbestandteile angegeben. Kann der Preis nicht vorab bestimmt werden, werden Berechnungsgrundlage und mögliche Zusatzkosten vor Vertragsschluss mitgeteilt. Gegenüber Unternehmern dürfen ausdrücklich als netto bezeichnete Preise zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer vereinbart werden.
9.2 Fahrtkosten, Anfahrtszeiten, Parkgebühren, Entsorgung und sonstige Nebenkosten werden nur zusätzlich berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Anspruch besteht. Bei Zeitvergütung werden tatsächlich angefallene, erforderliche Arbeitszeiten nachvollziehbar ausgewiesen. Eine pauschale Aufrundung jeder angebrochenen Stunde wird nicht vereinbart.
9.3 Die vereinbarte Vergütung wird nicht einseitig durch eine neue Preisliste geändert. Abweichungen von einem unverbindlichen Kostenanschlag werden bei erkennbarer wesentlicher Überschreitung unverzüglich angezeigt; die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben bestehen.
10 Fälligkeit und Zahlungsverzug
10.1 Soweit keine andere wirksame Vereinbarung besteht, ist die Vergütung innerhalb von 14 Kalendertagen zu zahlen, nachdem dem Auftraggeber eine prüffähige Rechnung zugegangen ist und die gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen. Bei Werkleistungen gehört dazu grundsätzlich die Abnahme; gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt. Für Abschlagszahlungen gilt Ziffer 10.2.
10.2 Abschlagszahlungen können nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften oder einer wirksamen gesonderten Vereinbarung verlangt werden. Gesetzliche Einbehaltsrechte bei Mängeln bleiben unberührt. Die Schlussrechnung berücksichtigt geleistete Abschläge.
10.3 Zahlungsverzug und seine Folgen richten sich nach §§ 286 ff. BGB. Die gesetzliche 30-Tage-Regelung gilt gegenüber Verbrauchern nur bei dem gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Hinweis. Verzugszinsen betragen bei Beteiligung eines Verbrauchers fünf, bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro wird nicht von Verbrauchern verlangt.
10.4 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Leistungsverweigerung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere bleiben Rechte wegen mangelhafter oder ausstehender Leistungen erhalten.
11 Abnahme
11.1 Bei abnahmefähigen Werkleistungen fordert Einbauheld nach Fertigstellung zur Abnahme auf. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Festgestellte Mängel und Vorbehalte können in einem Abnahmeprotokoll festgehalten werden.
11.2 Die gesetzliche Abnahmefiktion setzt voraus, dass Einbauheld nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber innerhalb der Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn Einbauheld mit der Aufforderung in Textform auf die gesetzlichen Folgen hinweist. Die Erwähnung in diesen AGB ersetzt diesen gesonderten Hinweis nicht.
11.3 Ein bloßer Besuchsnachweis, die Nutzung der Räume oder das Ausbleiben einer sofortigen Reklamation begründen für sich allein keine vertraglich vereinbarte Abnahmefiktion. Gesetzliche Regeln über eine tatsächlich erklärte oder schlüssige Abnahme bleiben unberührt.
12 Mängelrechte
12.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst konkret mitteilen und eine erforderliche Prüfung sowie Nacherfüllung ermöglichen. Eine verspätete Mitteilung führt nicht allein aufgrund dieser AGB zum Verlust von Rechten. Gesetzliche Obliegenheiten bei einem tatsächlich vorliegenden beiderseitigen Handelskauf bleiben unberührt.
12.2 Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Notwendige Kosten der geschuldeten Nacherfüllung trägt Einbauheld. Die gesetzlichen Verjährungsfristen werden nicht verkürzt; je nach Werkart kommen insbesondere zwei oder fünf Jahre ab Abnahme in Betracht. Eine Herstellergarantie ersetzt die gesetzlichen Ansprüche gegen Einbauheld nicht.
13 Haftung
13.1 Einbauheld haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Einbauheld bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit Absatz 13.1 nicht eingreift.
13.3 Diese Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Mängelrechte, soweit sie nicht Schadensersatz betreffen, bleiben unberührt. Ansprüche nach Art. 82 DSGVO werden durch diese Regelung nicht beschränkt. Eine Haftungshöchstgrenze in Höhe des Auftragswerts wird nicht vereinbart.
14 Kündigung und wiederkehrende Leistungen
14.1 Der Auftraggeber kann einen Werkvertrag nach § 648 BGB bis zur Vollendung des Werks jederzeit kündigen. Einbauheld kann dann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und dasjenige anrechnen lassen, was durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen wird. Die gesetzlichen Darlegungs- und Beweislastregeln bleiben unverändert. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB richtet sich die Vergütung nach dem bis zur Kündigung erbrachten Teil des Werks; mögliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine zusätzliche pauschale Stornogebühr wird nicht erhoben. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben hiervon unabhängig.
14.2 Bei gesondert vereinbarten laufenden Wartungs- oder Prüfverträgen werden Leistungen, Intervalle, Preis und Laufzeit im Vertrag festgelegt. Ist keine bestimmte Laufzeit vereinbart, kann jede Partei mit einer Frist von einem Monat kündigen. Zwingende weitergehende Kündigungsrechte bleiben unberührt.
14.3 Eine vereinbarte feste Laufzeit endet ohne automatische Verlängerung. Bei Verträgen mit Verbrauchern über regelmäßige Dienst- oder Werkleistungen beträgt die auf Grundlage dieser AGB vereinbarte Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre. Für unbefristete Verträge gilt Ziffer 14.2. Gesetzliche Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
14.4 Erklärungen können in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen, soweit das Gesetz nicht eine andere Form verlangt. Für die Kündigung eines Bauvertrags ist die gesetzliche Schriftform nach § 650h BGB zu beachten. Gesetzlich vorgeschriebene elektronische Kündigungsmöglichkeiten bleiben daneben unberührt.
15 Eigentum und Vertraulichkeit
15.1 Gelieferte bewegliche Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Lieferung Eigentum von Einbauheld, soweit sie nicht nach gesetzlichen Vorschriften wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden sind. Ein eigenmächtiges Betreten von Räumen oder ein Ausbau ohne Berechtigung wird dadurch nicht gestattet.
15.2 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte technische und geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Gesetzliche Offenlegungspflichten und die notwendige Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Berater bleiben unberührt.
16 Datenschutz
16.1 Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der für sie geltenden Datenschutzvorschriften. Einbauheld stellt für eigene Verarbeitungen die erforderlichen Datenschutzhinweise bereit. Die Einbeziehung dieser AGB ist keine Einwilligung in Werbung, Tracking, die Veröffentlichung von Aufnahmen oder sonstige einwilligungsbedürftige Verarbeitungen.
16.2 Für jeden Auftrag richtet sich die datenschutzrechtliche Rollenverteilung nach den tatsächlichen Zwecken, Mitteln und Weisungsbefugnissen. Liegt eine Auftragsverarbeitung vor, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Diese AGB ersetzen eine solche Vereinbarung nicht. Bei einer Unterauftragsverarbeitung sind die erforderlichen Genehmigungen und weiteren Anforderungen nach Art. 28 DSGVO einzuhalten.
16.3 Der Auftraggeber übermittelt nur die zur jeweiligen Auftragsdurchführung erforderlichen Daten und stellt sicher, dass er zu dieser Übermittlung berechtigt ist. Einbauheld bleibt für die Rechtmäßigkeit der eigenen Verarbeitung verantwortlich. Gesetzliche Informationspflichten gegenüber Bewohnern, Kunden und sonstigen Betroffenen werden durch diese AGB nicht auf die jeweils andere Partei abgewälzt.
16.4 Bei einer Verarbeitung im Auftrag gelten insbesondere die vereinbarten Weisungen, Zweckbindungen, Sicherheitsmaßnahmen sowie Rückgabe- und Löschregelungen. Eine Nutzung dieser Daten für eigene Werbung oder andere nicht beauftragte Zwecke ist nicht gestattet. Betroffenenrechte und gesetzliche Schadensersatzansprüche, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, werden nicht eingeschränkt.
17 Widerruf und Verbraucherstreitbeilegung
17.1 Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei bestimmten Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, ein Widerrufsrecht zu. Einbauheld erteilt die für den konkreten Vertrag erforderliche Widerrufsbelehrung und stellt das gesetzliche Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung. Diese AGB ersetzen die Widerrufsbelehrung nicht.
17.2 Ein vorzeitiger Leistungsbeginn führt nicht allein zum Verlust des Widerrufsrechts. Ein Erlöschen des Widerrufsrechts und ein etwaiger Wertersatzanspruch richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Erforderliche ausdrückliche Erklärungen des Verbrauchers werden gesondert eingeholt. Gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben unberührt.
17.3 Einbauheld nimmt nicht freiwillig an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gesetzliche oder gesondert begründete Teilnahmeverpflichtungen bleiben unberührt. Die gesetzlich erforderlichen Informationen über eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle werden im jeweiligen Anwendungsfall erteilt. Der Rechtsweg bleibt offen.
18 Recht und Gerichtsstand
18.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Schutzvorschriften dieses Staates erhalten, soweit sie ohne Rechtswahl anwendbar wären. Gesetzliche internationale Zuständigkeitsregeln bleiben unberührt.
18.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Gerichtsstand am Sitz von Einbauheld vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln hat die gesetzlichen Folgen des § 306 BGB; eine automatische Ersetzung durch die wirtschaftlich nächstliegende Klausel wird nicht vereinbart.
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Für Verbraucher bei entgeltlichen Montage- und Wartungsleistungen ohne Warenverkauf. Diese Fassung betrifft Verträge außerhalb von Geschäftsräumen sowie Fernabsatzverträge per Telefon oder E-Mail.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Einbauheld GmbH, Rheinstraße 43, 56348 Kestert, Telefon: 06773 2289980, E-Mail: verwaltung@einbauheld.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem Vertrag, der Sie zur Zahlung eines Preises verpflichtet, erlischt Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt haben und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt. Allein der Beginn der Arbeiten führt nicht zum Erlöschen.
Muster für das Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An die Einbauheld GmbH, Rheinstraße 43, 56348 Kestert, E-Mail: verwaltung@einbauheld.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bezeichnung der Waren oder Dienstleistung:
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.